Sie haben Falsch geparkt?
Sie haben Ihren PKW widerrechtlich auf einen von uns überwachten Privat Parkplatz abgestellt. Aufgrund von Nichteinhaltung der ausgeschilderten geltenden AGB´s, haben Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten. Wir informieren Sie darüber, dass unsere Mitarbeiter das vergehen sorgfältig digital dokumentiert haben.
Wir möchten davon absehen weitere, unnötige Kosten zu Ihren Lasten zu erheben und bitten Sie daher fristgerecht die Zahlungsaufforderung zu begleichen um zusätzliche Mahn &-oder Inkassokosten zu vermeiden.
Sollen Sie dennoch einen Widerspruch einlegen wollen, kontaktieren Sie uns oder nutzen unser Kontaktformular und geben uns die nötigen Informationen an.
Ihr ParkTimes Team
Wer/Warum hat man ParkTimes beauftragt?
Im Auftrag der Parkplatzeigentümer überwachen wir mit geschultem und qualifiziertem Personal die Parkplätze. Die Standorte, die massive Probleme durch Fremd- und Dauerparker haben, müssen ein System zur Problembewältigung einführen. So soll sichergestellt werden, dass Parkplätze nicht zweckentfremdet werden und die Besucher, Patienten und potentielle Einkäufer Parkplätze finden. Es ist keine Unterscheidung zwischen Kunden – und Fremdnutzung möglich, so dass sich jeder Nutzer an die obligatorische Parkordnung zu halten hat. Als privates Unternehmen kümmern wir uns darum, dass Parkplätze für den Zweck genutzt werden können, für den sie der Eigentümer zur Verfügung stellt.
Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung über eine Vertragsstrafe bekommen?
Ihr Fahrzeug wurde auf einem von uns bewachten Privatgelände geparkt und hat gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, gem. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen die für jeden deutlich sichtbar an der Einfahrt zur Parkierungsanlage angebracht sind ist die Vertragsstrafe nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen zu zahlen.
Ich war am Tattag nicht an dem betreffenden Parkplatz.
Jeder Vorgang wurde fotografisch dokumentiert. Eine Prüfung des Sachverhaltes ist daher ohne weiteres möglich, genauso eine Einsichtnahme.
Das Fahrzeug wird von mehreren Fahrern benutzt, der Fahrer kann nicht benannt werden, da keine Aufzeichnungen hierzu vorliegen. In diesem Fall weisen wir Sie zunächst auf Ihre Darlegungs- und Beweispflicht. Wenn Sie selbst am Tattag tatsächlich nicht gefahren sein sollten und auch nicht bereit sind, den Fahrer zu benennen, haften Sie als Halter des Fahrzeuges als sogenannter Zustandsstörer (AG Brandenburg an der Havel, Urteil v. 26.09.2016, Az. 31C 70/15) und können daher, unabhängig von einer Haftung für die Vertragsstrafe – auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. “Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird.“
Warum kommt die Rechnung nicht vom Ordnungsamt.
Die private Parkraumüberwachung gibt es seit 2010 in Deutschland. Da Sie Ihr Fahrzeug auf privatem Grund und Boden geparkt haben, findet hier der Bußgeldkatalog der Stadt keine Anwendung.
Die erhobene Vertragsstrafe ist für – nur wenige Minuten Falschparken zu hoch.
Gem. unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ab dem Zeitpunkt des Abstellens eines Fahrzeuges auf der Parkierungsanlage unverzüglich eine Parkscheibe oder Dauerparkausweis von außen gut lesbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für jeden deutlich sichtbar an der Einfahrt zur Parkierungsanlage sowie auf der Parkierungsanlage angebracht.
Ich/Wir zahle/n nicht die Hauptforderung oder die angefallenen Gebühren.
Sollten Sie nicht die Hauptforderung oder die angefallenen Gebühren (entstehen bei Mahnung) ausgleichen, werden wir nach der 3. Mahnung zur weiteren gebührenpflichtigen Nachverfolgung der noch offenstehenden Hauptforderung und/oder Gebühren ein Inkassounternehmen beauftragen.
Bei medizinischen Notfällen.
In diesem Fall, muss der Notfall zwingend durch die Klinik oder Einrichtung durch eine Notfallbescheinigung nachgewiesen werden. Wir werden dann selbstverständlich den jeweiligen Vorgang prüfen und eine angemessene Einzellösung treffen.
Ich möchte mich zum Sachverhalt äußern oder eine Beschwerde einreichen?
Das können Sie selbstverständlich. Sie erreichen uns am besten per Mail oder über das Kontaktformular unserer Website, gerne aber auch per Post.
Verjährung.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen (§ 195BGB: regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre).